Eine deutsche Fachbehörde gibt Auskunft

#1 von Mister T , 18.11.2014 12:03

Da wird sich auch nichts ändern, dass die Gemeinde die Kosten der Prozesse übernimmt, weil sie sich als Funktionäre der Gemeinde gemobbt fühlen konnten und nicht als Privatperson. Wenn man es objektiv sieht, stimmt das auch in gewissem Maße. Possenheide hat sich ja nicht über die Person an sich lustig gemacht und sie schriftlich und verbal angegriffen, sondern über die Person in ihrer Funktion. Possenheide macht sich ja auch nicht über den normalen Bürger lustig und watscht ihn im Internet ab, sondern ausschließlich die Gemeindefunktionäre. Ergo sind das Klagen im Dienste der Gemeinde. Da Wolf ja zu damaliger Zeit keine Funktion in der Gemeinde hatte, musste er seine Kosten selbst tragen. Eigentlich logisch, oder?
Einzig und allein stellt sich für Mich die Frage, ob die Funktionäre sich schon vor ihrer Klage damit auseinandergesetzt haben, wer die Kosten übernimmt.


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RE: Eine deutsche Fachbehörde gibt Auskunft

#2 von T4[666] , 18.11.2014 17:12

In soweit ist deine logische Denkweise richtig.
Das Amtsgericht Wolgast war der Meinung, das Possenheide.de die Gemeindevertreter gemobbt hat und hat hierüber ein Urteil gesprochen.
Diese Urteil wurde von Landgericht Stralsund aufgehoben.
Heißt:
Es gab zu keinem Zeitpunkt seitens Possenheide.de mobbing gegenüber irgendeinen Gemeindevertreter.
In der logischen Abfolge, gab es somit auch keinen Grund überhaupt zu klagen.
Die Festellung ob überhaupt Mobbing vorlag, wurde von den Gemeindevertretern, vom Amt und auch vom Amtsgericht getroffen.
Alle diese Leute hätten sich erst erkundigen müssen ob überhaupt Mobbing vorliegt.
Sie stellen sich in ihrer Beurteilung über das Urteil des Landgerichtes Stralsund.

Stell dir vor, ein Polizist behauptet du seist bei Rot über eine Kreuzung gefahren.
Ein Gericht verurteilt dich und im Berufungsgericht wird vestgestellt das es an dieser Kreuzung keine Ampeln gibt.
Wer bezahlt dann?
Natürlich der der die falsche Aussage gemacht hat.

Soll heißen, das die die diese Falschbehauptung aufgestellt haben auch zur Kasse gebeten werden müssen und nicht die die damit überhaupt nichts zu tun haben.
Die Bürger von Trassenheide.

Das Wichtigst hieran ist aber, das der Versuch die Grundrechte der Bürger diese Staates zu verbieten gescheitert ist.

Meinungfreiheit.


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RE: Eine deutsche Fachbehörde gibt Auskunft

#3 von Mister T , 19.11.2014 07:21

Das gibt es oft, dass Urteile erst in zweiter Instanz abgewürgt werden, aber das ändert leider nichts an der Tatsache, dass sie als Personen der Gemeindefunktionäre geklagt haben. Ob es letztendlich Mobbing war, oder nicht, sei dahingestellt. Meiner Ansicht nach nicht....ich fand's lustig. Aber es wurden Kosten verursacht, die die Gemeinde für ihre Funktionäre übernehmen muss.....selbst wenn sie sich auf dem Weg zur Gemeindevertreterversammlung den Fuß brechen, muss die Gemeinde....oder besser gesagt...ihre Versicherung bezahlen. Hätte Possenheide zum Beispiel Frau Fisch gemobbt....oder besser gesagt: "angegangen", wenn sie als Privatperson so einen Müll gelabert hätte? Natürlich nicht. Man hätte zu ihr gesagt: " Halt Du doch deine Klappe...Du hast doch eh keine Ahnung"! So, oder so ähnlich wäre es gewesen und es wäre ansonsten nichts passiert, außer dass Frau Fisch euch mit dem Arsch nicht mehr anguckt, oder? Da sie aber in ihrer Person als Funktionär der Gemeinde agiert, sieht die Sache schon ganz anders aus. Dann muss die Gemeinde auch für ihre Funktionäre einstehen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, oder verbal und im Internet angegriffen fühlen. Ist nun mal so. Was ICH unerträglich finde ist, dass Antwortschreiben von Euren Ämtern so lange dauern. So etwas gehört in die Zeitung, wenn das nicht aufhört


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