Erklärung für all die, die dieses nicht so richtig verstehen!
Falsch ist, Herr Schwarze führt nicht als Bürgermeister den Prozess gegen Wagenbreth, sondern als Privatperson.
Beweis:

Das Gericht in Wolgast sah zwar eine Beleidigung des Bürgermeisters, konnte aber nicht nachvollziehen, ob diese von Herrn Wagenbreth stammen. Auch war Herr Schwarze nicht in der Lage beweiskräftig darzulegen, dass diese Beleidigungen vom Wagenbreth stammen.
Die Konsequenz aus der Bezahlung der Gerichtskosten und der nicht bewiesenen Täterschaft ist, dass jeder Depp (selbst wenn es Schwarze selber war) im Internet Beleidigungen gegen den Bürgermeister aussprechen kann, der Schwarze sich irgendeinen Probanten aussuchen darf und dann vom Amt die Kosten ersetzt bekommt.
Ob nun Frau Schmöker der Auffassung war oder nicht, spielt keine Rolle. Eine Bezahlung der Gerichtskosten kann nur von einer Gemeindevertretung angewiesen werden und nicht weil eine Verwaltungsbeamtin irgendwelche Ansichten, Auffassungen oder Anwandelungen hat.
Aus diesem Grund riet die Rechtsaufsicht, diesen Beschluss von den Gemeindevertretern nachholen zu lassen.