Gemeindevertretersitzung vom 10.04.2014
Tagesordnungspunkt 11. Insel Usedom; Ein Erholungsgebiet – Ein Erhebungsgebiet
Ich weiß nicht, was ich hierzu noch sagen soll!
Der interessierte Bürger wird einfach ausgeschaltet. 0 Info für ihn.
Könnte ja einer irgendwelche Einwände haben.
Doch schaut selbst.
Wie nun aus diesem Schreiben hervor geht, soll jetzt jedes kleine Örtchen auf dieser Insel berechtigt werden, gegenüber seinen Gästen (auch die die einfach nur mal einkaufen wollen?) eine Kurtaxe zu verlangen.
Gegenleistung gleich Null.
Auf eine Art OK, da dann selbst das kleinste Nest ein wenig Geld in die Kasse bekommt, auf der anderen Art wieder schlecht, weil hiermit dem Gast wieder einmal tief in die Tasche gegriffen wird.
Beispiel Welzin:
Allein schon wegen dem hervorragenden Käse eine Reise wert und somit immer eine Empfehlung an meine Gäste. Viele Leute von außerhalb fahren dort hin, um Käse zu kaufen. Sollte „Ein Erholungsgebiet – Ein Erhebungsgebiet“ durchgesetzt werden, würde dies bedeuten, dass jeder der sich ein Stück Käse kaufen will, erst einmal Kurtaxe abdrücken muss.
Unsere Urlauber werden langsam gemolken, wie die Kühe.
Ein eierlegender Wollmilcheber dem man selbst noch die Eier abschneiden will, um ihm die Zeugungsfähigkeit zu nehmen.
Irgendwo ist doch einmal genug?
Antrag auf Rückstellung des Beschlusses zur Beschlussvorlage GVTH/244/2014 in der Gemeindevertretersitzung vom 10.04.2014.
Sehr geehrter Herr Freese,
Bezug nehmend zum Beschluss in der Gemeindevertretersitzung vom 10.04.2014 unter dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 11 „ Insel Usedom: Ein Erholungsgebiet – Ein Erhebungsgebiet“ ( GTVh/244/2014), beantrage ich, diesen Beschluss als nichtig zu erklären.
Begründung:
Punkt 1.
Zu jedem Beschluss einer Gemeindevertretung sollte es in den vorgelagerten Ausschüssen eine vorbereitende Beratung geben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Beteiligung der Bevölkerung zur öffentlichen Diskussion über diesen Beschluss gewährleistet ist. Dieses sehe ich als nicht gegeben an und bitte hiermit um die Rücknahme des Beschlusses.
Punkt 2.
Wie in der Beschlussvorlage ausgesagt, soll hiermit eine weitreichende Änderung der Gesetzeslage auf Landesebene erreicht werden, in dem man erreichen will, dass alle Orte eines Gebietes berechtigt sind, eine Kurabgabe erheben zu können.
Dies ist nach dem jetzt gültigen Kurortgesetz nicht möglich. Eine Änderung des Kurortgesetzes, in der keine flächendeckende Kurabgabe vorgesehen ist, ist eher als unwahrscheinlich anzusehen und somit ein aussichtsloses Unterfangen.
Punkt 3.
Selbst das Erreichen eines staatlich anerkannten Erholungsgebietes, würde es den bisherigen nicht Kurabgabemöglichen Orten dieser Insel erlauben, Kurabgabe kassieren zu können.
Denn in den bekannten staatlich anerkannten Erholungsgebieten, wie z.B. Teutoburger Wald, Tirschenreuth Oberpfälzer Wald oder der Bayrische Wald gibt es nur einige wenige Orte, die Kurabgabe kassieren dürfen. Allen anderen Orte, die innerhalb dieses Gebietes liegen, ist auf Grundlage des Kurortgesetzes nicht erlaubt, Kurabgabe zu kassieren. Somit sollte selbst nach Umbenennung der Insel Usedom in ein Erholungsgebiet die Kassierung einer Kurabgabe in jedem Ort nicht möglich sein.
Lösung
Wie in der Beschlussvorlage GVTh/244/2014 ausgesagt, würde eine einfache Änderung der Kurabgabesatzung, die vom jedem Kurort dieser Insel vorgenommen werden sollte, denselben Effekt erreichen. Außerdem würde die bisherige Kurabgabe, die durch die Urlauber in den jetzigen Kurorten gezahlt wird, wenn sie in den anderen Orten kassiert werden sollte, eine eher rückläufige Tendenz aufweisen und somit zu weniger von der Kurabgabe gestützten Veranstaltungen führen. Zu bedenken ist, dass die Kurabgabe nicht nur für Events, sondern auch zur Bezahlung der in den Kurverwaltungen beschäftigten Arbeitnehmer dient.
Den Orten, die den Kurortstatus noch nicht erreicht haben, ist weiterhin zu empfehlen, nach den Maßgaben des Kurortsgesetzes auf das Erreichen eines Kurortes hinzu arbeiten.
Steffan Brandenburg