Im vorliegenden Fall geht es mehr in Richtung Amtsausnutzung, Komplizenmauschelei und Kungelei.
Bauausschuss November 2011...
Der Bürger XYZ aus der Feriensiedlung möchte ein Energiesparhaus bauen. Da werden die Wände etwas dicker, der Innenraum also kleiner. Er fragt höflich an, ob er die laut B-Plan festgelegten Quadratmeter nach außen, um sage uns schreibe 3 qm überschreiten darf. Er mag es innen nicht so eng.
Antrag abgelehnt. Das ist im Grunde auch nicht zu beanstanden. Baurecht ist Baurecht.
Bauausschuss Dezember 2011
1. Bürgerin Zpp will im Gewerbegebiet eine Lagerhalle bauen. Auch im Gewerbepark gibt es einen B-Plan. Dieser schreibt u.a die Dachgestaltung der Bauten vor. Bürgerin Zpp will aber ein anderes Dach, als tatsächlich zulässig ist.. Sie stellt ihren Antrag.
2. Bürger ETC will sein Hotelestaurant vergrößern. Baurechtlich ist das nicht mehr möglich.
Beide Anträge werden genehmigt. Na geneigter Leser, was werden wohl die Gründe für die abweichenden Genehmigungen sein? Ihr ahnt es längst und habt wie immer Recht. Herr XYZ ist im Gegensatz zu Frau Zpp und Herrn ETC kein Gemeindevertreter. Pech gehabt. Wenn er sein Haus immer noch umbauen will, muss er dann bei der nächsten Wahl kandidieren. Dann klappt das auch.
Die Possen wissen es längst: Unser Ort ist in den besten Händen.
Also...wenn sich das wirklich so zugetragen hat, frag ich mich langsam, warum hier niemand auf die Barrikaden geht. So etwas kann und darf sich der Bürger nicht gefallen lassen. Hat denn niemand nachgefragt, warum ausgerechnet diesen beiden Bürgern die Genehmigung erteilt wurde und dem einen Bürger nicht? Da darf man nicht locker lassen