Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

#1 von T4[666] , 25.04.2013 09:47

Die deutsche Definition sagt hierzu:

Legitimer Zweck
Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Geeignetheit
Wenn die Maßnahme die Erreichung des Zwecks kausal bewirkt oder zumindest fördert, ist sie geeignet.

Erforderlichkeit
Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht, genauer: wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, aber den Betroffenen und die Allgemeinheit weniger belastet.

Angemessenheit
Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.

Worum geht es?
Die UBB (Usedomer Bäder Bahn) ist natürlich bestrebt, ihre Bahnstrecken so Sicher wie nur möglich zu machen. Für jedermann verständlich, wenn man die Unfallstatistiken an Bahnübergängen so betrachtet. Sone Schrankenanlage ist aber nicht um sonst zu haben. 76,000€ in der einfachsten Ausführung und !!!!!!! die Gemeinden müssen sich mit einem kleinem Obolus beteiligen.
Also, laut Beschluss der Gemeindevertretung Trassenheide werden 11,000€ für eine Schrankenanlage zur Verfügung gestellt. Den Rest, somit 65,000€ zahlt die Bahn und wo die das Geld her nehmen, wissen wir. Brauchen wir doch nur auf die Fahrpreise schauen.

Adresse: Forststrasse Trassenheide.
Trassenheider wissen, dass die Forststrasse gleich hinter den Bahnschienen, Richtung Strand, nach rechts abbiegt und so zu sagen, parallel zur Bahn bis nach Zinnowitz führt.
Doch wo soll denn dort eine Bahnschranke gebaut werden?
Nach langer Überlegung und keinem Ergebnis, musste eine OKF (Ortskontrollfahrt) herhalten, um diesen ominösen Standort der zu errichtenden Schrankenanlage zu finden.
Und siehe da, ich wurde fündig. Von der Forststrasse führt ein unscheinbarer Weg über die Bahnstrecke Zinnowitz – Peenemünde zu einem einzeln stehenden Gehöft. Meiner Info zur Folge, wohnen dort 2 Personen mit einem Auto.
Gehe ich nun nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wird mir Sinn und Zweck dieser Schranke nicht bewusst.


Legitimer Zweck

Ist es Legitim für 2 Personen 76,000€ auszugeben um eine scheinbare Sicherheit für diese zu erreichen? Ich denke nicht.
Beide Personen wohnen dort seit geraumer Zeit und wissen genau wann dort Züge vorbeifahren. Somit ist die Gefahr, das einer der beiden vom Zug erfasst wir, kaum gegeben.

Geeignetheit

Geeignet ist die Bahnschranke schon, um dort einen Unfall zu verhindern, da kann man nichts zu sagen.

Erforderlichkeit

Die Frage, ob nun diese Bahnschranke erforderlich ist, braucht man eigentlich gar nicht stellen. Denn es existierten früher zwei Möglichkeiten dieses Gehöft zu erreichen die einfach nur vergessen wurde. Die eine führte über die Wiese parallel zur Bahnstrecke Zinnowitz – Peenemünde dort hin. Die andere über den Bahnhofvorplatz Trassenheide parallel zur Bahnstrecke Wolgast – Albeck.
Beide Varianten währen wesendlich billiger für Bahn und auch für die Gemeinde.

Angemessenheit

Ist es angemessen für 2 Personen 76,000€ auszugeben um ein sicheres überqueren der Bahnschienen zu gewährleisten?
Ist es angemessen eine Variante vorzuziehen die wesentlich mehr Geld kostet obwohl man die Möglichkeit hatte eine Alternative zu suchen?


Der eine mag vielleicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Na wenn,s ihm Spass macht?
Der andere kauft sich für viel Geld ein Grundstück auf dem Mond.
Ok? Wenn er mit seinem Geld nicht weis wo hin, soll er.

Doch das die Gemeinde Trassenheide so mit dem Geld anderer Leute um sich schmeißt, ist in keiner Weise akzeptabel.


Holzauge sei wachsam

T4[666]  
T4[666]
Beiträge: 390
Punkte: 1.506
Registriert am: 23.12.2011

zuletzt bearbeitet 25.04.2013 | Top

RE: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

#2 von Mister T , 25.04.2013 16:00

oh, die sehen das doch gar nicht anders. Die Bundesregierung macht es doch vor. Sagte Frau Merkel nicht vor einiger Zeit, wir hätten jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt.
Jetzt muss man definieren....wer ist "WIR"? Ich mit Sicherheit nicht. Ich gebe nur das Geld aus, das ich habe. Die Arbeitslosen und Hartz IV-Empfänger sicher auch nicht, die Leih- und Zeitarbeiter, die nicht wissen, wie lange sie ihren Job noch haben auch nicht und der Mittelstand, sowie der treu arbeitende Bürger, der wenigstens Rente einzahlt, erst recht nicht. Also....wer bleibt denn dann noch übrig? Zum Beispiel die Banken, die erst mit hochriskanten Geschäften Kasse machen, dann Milliarden in den Sand setzen, sich vom Steuerzahler retten lassen und nun einfach weiterzocken als ob nichts gewesen wäre. Oder die Konzerne, die keine Gewerbesteuer bezahlen müssen, weil sie die Regierung mit dem Argument erpressen, dass sie ins Ausland gehen, wenn sie hier Gewerbesteuer zahlen müssen. Oder ein beleidigter Bundespräsident, der es sich leisten kann, Knall auf Fall seinen Posten einfach hinzuwerfen, da sein Gehalt ja bis zu seinem Lebensende weiter läuft. Dienstwagen, Sekretärin und Büro inklusive. Dann noch die Politiker, die unfassbare Schuldenberge anhäufen und dann in Sonntagsreden über " Generationsgerechtigkeit" schwadronieren. Die von millionen-teuren Stadtschlösssern träumen und zulassen, dass es in Schulen und Kindergärten reinregnet und unsere Straßen verfaulen. Die in guten Zeiten Geld verpulvern und in der Krise dann plötzlich den Gürtel enger schnallen wollen, aber immer nur bei Anderen und nie bei sich selbst. Oder es werden großzügig Aktienfonds aus Steuergeldern von der Commerzbank gekauft, um sie zu retten. Diese Fonds sind jetzt kaum noch was wert. Deshalb wurden mal schnell 2 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Und und und....Die Liste ist lang.
Also....was solls?


bleibt stark

Mister T  
Mister T
Beiträge: 183
Punkte: 785
Registriert am: 12.01.2013


RE: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

#3 von T4[666] , 24.09.2013 16:33

Und wieder eine OKF

Wollte doch einmal schauen wie weit der Bahnübergang ist.
Um euch einmal zu zeigen wo sich das Korpus Delikti befindet, hier einmal aus der Vogelperspektive.



Durch diese hole Gasse müssen sie kommen!



Ein Bahnübergang vom feinsten und das für 2 Leute.



Hier einmal der ehemalige Weg der zu diesem Gehöft führte.



75,000€ für eine Schranke die das sichere Überqueren garantiert.
Für 75,000€ könnte der 500 Meter lange Weg nach Trassenheide asphaltiert werden.
Ich weis nicht was diese beiden dort wohnenden Menschen für eine Stellung in Trassenheide haben?
Aber sehr Wertvoll müssen sie schon sein.

Bezweifelt wird die Zahl 75,000€.
Denn solch ein Bahnübergang kostet wesentlich mehr.

Ein paar Beispiel gefällig?

Rund 260 000 Euro würde es die Stadt Endingen kosten, einen schienengleichen Bahnübergang für Fußgänger und Radfahrer an der Kaiserstuhlbahn im Bereich des Neubaugebiets "Königschaffhauser Straße" zu schaffen.

Elgersburg
Beim Bahnübergang an der Goethestraße sollen knapp 200 000 Euro fällig sein. Rund 690 000 Euro sind es beim Übergang an der Hauptstraße.


Holzauge sei wachsam

T4[666]  
T4[666]
Beiträge: 390
Punkte: 1.506
Registriert am: 23.12.2011


RE: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

#4 von T4[666] , 19.10.2013 16:27

Wie ich es geahnt hatte, ist dieser Bahnübergang doch teurer als bisher angenommen.
Hier einmal einen Auszug aus der Kreuzungsvereinbarung.



Daher auch die von mir angegebenen 75 000€.

Nur durch Beantragung von Fördermittel so wie Sondermitteln war es Möglich das die Gemeinde Trassenheide nur 6 000€ für diesen Bahnübergang bezahlen mussten.

Wenn ich nun bedenke, das für 2 Leute die diesen Bahnübergang benutzen 266 000€ ausgegeben wurde, komme ich mit dem Verhältnismäßigkeitsgesetz mächtig ins Schleudern.

Hier werden Steuergelder in die Luft geblasen, verballert, vergeudet oder wie man es noch ausdrücken will.

Das wird neben dem sinnlosen und jetzt auch schon wieder abgebauten Sperrgitter auf dem Radweg Richtung Zinnowitz im Trassenheider Schwarzbuch bisher den Platz 1) einnehmen.

Einen kleinen Zusatz noch.

Land will Fahrplan der UBB ausdünnen

Peenemünde – Zinnowitz:

Streichung der ersten beiden Frühumläufe von Montag bis Freitag ganzjährig (erster Zug verkehrt dann zwischen 07:00 und 07:30 Uhr)

Streichung der letzten beiden Spätumläufe am Wochenende außerhalb der Sommersaison (letzter Zug verkehrt dann zwischen 17:00 und 17:30 Uhr)

Außerhalb der Sommersaison Umstellung vom 1-Stundentakt auf 2-Stundentakt mit Verstärkern, statt 19 Züge je Tag und Richtung nur noch 14, bedarfsgerecht getaktet.

Ob da was Wahres drann ist?
UBB Chef sagt auch nichts genaues.

Jörgen Boße sagt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde der UBB,
ich bedaure die enstandene Unsicherheit bei Ihnen. Da auch wir etwas von der Presseerklärung überrascht wurden, mussten wir uns das Ganze erst einmal anschauen und bewerten. Wir haben dem Ministerium inzwischen 2 Alternativorschläge unterbreitet und gehen davon aus, dass eine der uns vorgeschlagenen Varianten zum Tragen kommen wird. Sobald der Diskussionsprozess mit dem Ministerium abgeschlossen ist werden wir schnellstmöglich die Öffentlichkeit informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jörgen Boße
Geschäftsführer
Usedomer Bäderbahn GmbH


Holzauge sei wachsam

T4[666]  
T4[666]
Beiträge: 390
Punkte: 1.506
Registriert am: 23.12.2011

zuletzt bearbeitet 19.10.2013 | Top

   

Strandstraße und keine Ende in Sicht
Mülltonne oder Knast

Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz