Die Possen als Schlaumeier Teil 2

#1 von T4[666] , 08.09.2012 11:25

Wir würden in die Hauptsatzung folgendes aufnehmen:

1. Die Verpflichtung des Bürgermeisters ODER seiner Stellvertreter, wöchentlich eine Bürgersprechstunde durchzuführen.
Augenblicklich ist es so, das es keine festgeschriebene Verpflichtung dazu gibt. Wenn der Bürgermeister meint, er muss keine Sprechstunde abhalten, muss er das nicht tun.

Wir haben den Bürgermeister mal gefragt, warum die Sprechstunde häufig ausfällt und nicht von seinen Stellvertretern wahrgenommen wird. Die Antwort: „Weil ich das nicht möchte!“

Es geht also im Augenblick darum, was der Bürgermeister möchte und was nicht. Das der Bürger einen Ansprechpartner braucht, ist eher nebensächlich. Primär ist der fürstliche Alleinvertretungsanspruch.

Schaut mal in den Schaukasten der Kurverwaltung. Da hängt ein vergilbter Wisch, auf dem die Befestigungsmagneten schon weit nach unten gewandert sind. Der Leser erfährt, das die Bürgermeistersprechstunde aus kommunalen Gründen ausfallen kann.

Diverse Sprechstunden vielen jedoch aus, weil der Bürgermeister erkrankt war. Darüber gab es keiner leih Informationen. Früher war das anders.

2. Nicht jeder „kann“ mit jedem.

Aus diesen Grunde und auch wegen der besseren Bürgernähe und dem Infofluß innerhalb der Gemeinde, würden wir festschreiben, das zyklisch die Bürgermeisterstellvertreter die Sprechstunde abhalten. Das könnte jede vierte Woche so sein.

3. Mehr Rechtssicherheit

Wer je in der Sprechstunde des Herrn Schwarze war, wird festgestellt haben, das da selten etwas aufgeschrieben wird. Wir würden veranlassen, das jeder Besucher eine kurze Gesprächsnotiz erhält. Darin ist festgehalten, worum es im Gespräch ging und wie mit dem Anliegen des Bürgers verfahren wird.

4. Noch mehr Bürgernähe

Jeder Gemeindevertreter wird verpflichtet, vierteljährig eine Sprechstunde abzuhalten. Die Termine werden dauerhaft im Schaukasten ausgehängt.

5. Weiterbildung

Die Gemeindevertreter und sachkundigen Einwohner werden verpflichte, an Weiterbildungsveranstaltungen teil zu nehmen. Das kann vor Ort geschehen und sollte mindestens 1 x in 2 Monaten statt finden.


Holzauge sei wachsam

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