Der Bürgermeister und das Gesetz

#1 von T4[666] , 06.09.2012 09:39

Jeder kennt den Begriff „Übermutter“.
So, oder so ähnlich sollte man die Reaktion unseres allseits beliebten Bürgermeisters Herr Dirk Schwarze betrachten. Seine Gemeindevertreter müssen vor Fragen, die aus der Bevölkerung kommen, geschützt werden. Da spielt das Kommunalrecht keine Rolle. Da wird schon mal gegen dieses verstoßen. Ist ja nur ein Gesetz und das kann sich eh nicht wehren.
Bürgerrechte? Was soll das! Wer hat denn diesen Mist erfunden?

Protokoll vom 08.02.2012 Gemeindevertretersitzung

Herr Schwarze unterbricht und verbittet sich diese Frage. Er möchte das nicht.

Worum ging es nun?
Herr Wagenbreth, Bürger von Trassenheide, wollte einem Gemeindevertreter eine Frage stellen. Laut Kommunalverfassung ist er auch berechtig dies zu tun. Selbst in der Hauptsatzung ist dies noch einmal unter § 2 Absatz 3 geregelt.

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde zum Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

Aber anscheinend ist laut Bürgermeisterrecht so etwas verboten.

Aber nun zur Frage die Herr Wagenbreth stellte.

Frage an Herrn Lucht:
Herr Lucht bekommen Sie alle Protokolle des Bauausschusses?


Jetzt sollte man sich Fragen, warum Herr Schwarze diese doch so simpele Frage an Herrn Lucht nicht möchte. Ich denke, dass beim Herrn Schwarze der Mutterinstikt durch kam und er nicht wollte, dass Herr Lucht mit dieser Frage überfordert wird. Es könnte auch sein das Herr Lucht während der Sitzung eingeschlafen war und Übermutti Schwarze nicht wollte, dass er geweckt wird.
Dies sind leider nur Vermutungen.
Doch angesichts der Tatsache, das wir in einer der ersten Sitzungen von einem „Berufenen Bürger“ angeschrieen wurden,

„Was wir uns doch einbilden, wir kennen die Kommunalverfassung besser als ihr.“

muss man sich fragen, wer denn nun seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.


Holzauge sei wachsam

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zuletzt bearbeitet 06.09.2012 | Top

   

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