Die Arbeitsweise des Kurdirektors

#1 von Kurdirektor , 07.03.2012 17:41

Ihr lest hier einen Brief vom 17.1.2012

Mach Euch selbst ein Bild, wie in der Kurverwaltung gearbeitet wird. Der Brief ist bis heute unbeantwortet.

Steffan Brandenburg 17.01.2012
17449 Trassenheide
Bahnhofstrasse 85




Gemeindevertretung
Hauptausschuss
(Betriebsausschuss)



Beschwerde gegen Kurdirektor Werner Burghardt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 04.01.2012 wurde ich von meiner Frau, Gabriele Brandenburg, beauftragt, ihre Personalakte in der Kurverwaltung Trassenheide einzusehen. Hierzu stellte sie mir eine Vollmacht aus, in der sie als Zeugen Herrn Wolf Wagenbreth benannte. Zuvor versuchte meine Frau Anfang Oktober, ihre Personalakte im Amt Usedom Nord einzusehen. Frau Amtsberg war sehr freundlich und legte ihr die dort vorhandene Akte zur Einsichtnahme vor. Leider musste meine Frau feststellen, dass die ihr vorgelegte Personalakte nur vom Jahre 1997 bis 2001 geführt wurde und somit unvollständig war. Über den Verbleib der restlichen Teile der Akte konnte Frau Amtsberg leider keine Auskunft geben. Hierüber informierte meine Frau ihren Anwalt, der wiederum gegenüber dem Richter Herrn Lübeck berichtete.
An 26.10.2011 erhielt meine Frau von Eurer Anwältin Frau Sabine Butzke ein Schreiben, in dem klar und deutlich ausgesagt wird, dass sich die Personalakte meiner Frau in der Kurverwaltung befindet. Dies wurde persönlich vom Kurdirektor Werner Burghardt gegenüber Eurer Anwältin ausgesagt und war somit der Grund meines Besuches in der Kurverwaltung.
Nun sollte man der Meinung sein, dass Herr Burghardt diese Personalakte einfach aus dem verschlossenen Schrank nehmen würde und sie mir zur Einsichtnahme vorgelegt hätte. Doch dem war nicht so.
Nach dem Betreten des Büros des Kurdirektors in Begleitung des Herrn Wagenbreth durch die offene Tür, bat ich Herrn Burghardt, mir die Personalakte vorzulegen und übergab ihm die Vollmacht meiner Frau. Herr Burghardt las sich das Schreiben meiner Frau durch und antwortete:

Er habe jetzt keine Zeit, denn er habe einen wichtigen Termin.

Hier stellt sich mir die Frage. Wie lange braucht man um eine Akte aus einem verschlossenen Schrank zu entnehmen, sie seinem Stellvertreter zu übergeben und somit mir die Gelegenheit zu geben, Einsicht in diese Akte zu nehmen?
Somit bat ich Herrn Burghard noch einmal, mir die Akte vorzulegen. Wiederum lehnte er aus besagtem Grund ab. Nach dem ich mich der Tür zuwandte, unterhielt sich Herr Burghardt noch mit Herrn Wagenbreth. Nach einer Weile folgte mir Herr Wagenbreth und gesellte sich zum Ausstellungsständer, aus dem ich einen Katalog entnommen und angesehen hatte. Hierüber war ich sehr verärgert. Herr Burghardt hatte so viel Zeit sich mit Herrn Wagenbreth zu unterhalten, aber keine Zeit mir die Möglichkeit zu geben, die Personalakte meiner Frau einzusehen.
Wenig später sah ich wie Frau Pflock in das Büro des Herrn Burghardt ging und die Tür hinter sich schloss.
Hierzu bekam ich ein Fax von Eurer Anwältin Frau Butzke in dem ausgesagt wird:

Im Faxschreiben vom 13.01.2012 wird bestätigt, dass sich im Zimmer des Kurdirektors eine Angestellte der Kurverwaltung befand und ein Personalgespräch stattgefunden hat.

Sollte das der wichtige Termin des Herrn Burghardt sein, der es nicht möglich machte, mir die Personalakte meiner Frau vorzulegen? Ein Personalgespräch mit Frau Pflock? Frau Pflock arbeitet 8 Stunden am Tag mit Herrn Burghardt zusammen und genau in dem Moment, in dem ich die Personalakte einsehen will, muss dieses wichtige Personalgespräch stattfinden?
Für mich ist dies ein an den Haaren herbei gezogenes Argument. Ich bezeichne dies als eine Lüge. Was es für Sie ist, sollten Sie selbst herausfinden.

Ich konnte einfach nicht glauben, dass ein Gespräch mit Frau Pflock der so wichtige Termin sein sollte und bat Herrn Wagenbreth, doch noch eine Weile zu warten. Nach ca. 20 Min. also gegen 12.40 Uhr, war die Tür des Büros immer noch geschlossen. Kein Besucher wollte zu Herrn Burghardt und Herr Burghardt verließ auch nicht das Büro. Wir kamen uns mächtig veralbert vor und ich ging zur Tür, klopfte kurz und trat ohne zu warten ein.
Herr Burghardt saß an seinem Schreibtisch, sah mich erschrocken an. Frau Pflock saß ihm gegenüber und hatte ein Telefon in der Hand.
Wiederum forderte ich Herrn Burghardt auf, mir Einsichtnahme in die Personalakte meiner Frau zu gewähren. Er sagte:
Sie sehen doch, dass ich zu tun habe.
Ich erwähnte, dass er doch die Akte seiner Stellvertreterin, Frau Sabine Lucht, geben könnte und ich sie mir in ihrem Büro ansehen würde. Worauf hin Herr Burghardt mich des Büros verwies. Meine letzte Frage an Herrn Burghardt war:
Wollen sie die Akte nicht einsehen lassen oder können sie es nicht?
Wiederum verwies er mich des Raumes, was ich dann auch tat.
Herr Wagenbreth stand unmittelbar an der Tür und konnte den ganzen Disput mit anhören.
Danach haben wir die Kurverwaltung verlassen.

Diese Darstellung der Ereignisse ist sehr wichtig und wird von Herrn Wagenbreth auch so bestätigt. Denn in einem Schreiben Eurer Anwältin Frau Sabine Butzke das ich am 16.01.2012 bekam, wird wie folgt von Herrn Burghardt ausgesagt:

Im Übrigen ist es auch unhöflich, wenn das Zimmer des Kurdirektors unaufgefordert betreten wird und in Gegenwart von Dritten – so in Gegenwart von Herrn Wagenbreth – der Kurdirektor von ihrem Mann beleidigt wird.

Eine Beleidigung gegenüber dem Kurdirektor fand, wie Sie aus der oben genannten Darstellung der Ereignisse erkennen können, zu keinem Zeitpunkt statt und ist eine infame Unterstellung des Herr Burghardt. Eindeutig ist hier zu verzeichnen, dass Herr Burghardt gegenüber der Anwältin eine Lüge gebraucht um zu verhindern, dass ich die Möglichkeit bekomme, die Personalakte meiner Frau einzusehen. Ich frage mich, was ist der Grund die Personalakte vor uns zu verstecken und hierfür sogar zu lügen?
Weiterhin wurde geschrieben.

Ein derartiges Verhalten muss nicht toleriert werden. Sofern es weiterhin Ihrem Ehemann an dem entsprechenden Respekt ermangelt, muss der Ausspruch eines Hausverbotes ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Wie zu erwarten war, werde ich sofort mit einem Hauverbot bedroht und das auf Grund einer Unterstellung, die nicht der Wahrheit entspricht.

Am selben Tag um 13.24 Uhr erhielt meine Frau ein Fax von Herrn Burghardt, mit folgendem Inhalt.

Sehr geehrte Frau Brandenburg

Ihr Ehemann Steffan Brandenburg war soeben in der Kurverwaltung um in ihren Auftrag Einsicht in die Personalakte zu nehmen.

Vorab möchte ich mitteilen, dass es üblich ist für solche Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren und dies in einer sachlichen Art.

Ich konnte in Ihrem Interesse eine Klärung herbeiführen und informiere Sie, dass Sie in die Personalakte einsehen können.

Geführt wird die Personalakte im Amt „Usedom Nord“ in Zinnowitz, Möwenstrasse 1. Um einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Frau Amtsberg.


Punkt 1)
Am 26.10 2011 ließ Herr Burghardt durch Eure Anwältin wie folgt mitteilen:

Nach Rücksprache mit der hiesigen Mandantschaft insbesondere der Kurverwaltung in Trassenheide kann mitgeteilt werden, dass Frau Brandenburg sich entgegen den Ausführungen in Ihrem Schriftsatz vom 18.10.2011 nicht an die Kurzverwaltung gewandt hat und auch dort keine Einsicht in die Personalakte genommen hat.
Insoweit verwundert es schon sehr, dass nunmehr darauf abgestellt wird, dass die Personalakte nicht eingesehen werden konnte.
Zudem darf um Mitteilung gebeten werden warum eine Einsichtnahme in der Lohnbuchhaltung des Amtes Usedom Nord beansprucht wird. Frau Brandenburg kann gern die Personalakte bei ihrem Arbeitgeber, der Kurverwaltung in Trassenheide einsehen. Dies ist auch dass übliche Prozedere.

Am 04.01.2012 schreibt Herr Burghardt

Geführt wird die Personalakte im Amt „Usedom Nord“ in Zinnowitz, Möwenstrasse 1.

Nun muss ich Sie ernsthaft fragen, kann es sein, dass der Betriebsleiter Herr Werner Burghardt nicht einmal weiß, wo sich die Personalakten befinden, oder will er uns nur veralbern? Welche seiner Aussage ist nun richtig, welche falsch? Denn eine der beiden Aussagen ist wieder einmal eine Lüge.




Punkt 2)
Jeder Angestellte hat während der Geschäftszeiten das Recht zu jeder Zeit seine Personalakte einzusehen. Hierfür bedarf es keinerlei Terminvereinbarung. Der Arbeitgeber (in diesem Falle der Betriebsleiter als Stellvertreter) ist verpflichtet, auf Verlangen des Angestellten die Personalakte sofort vorzulegen. Dies sollte Herr Burghardt als Betriebsleiter bekannt sein. Es ist eine eindeutige Verletzung gegen bestehendes Recht des TVöD.

§ 3 Absatz 5 TVöD

1. Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten.
2. Sie können das Recht auf Einsicht auch durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/ n ausüben lassen.
3. Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten.

Die Frage ist, ist Herr Burghardt ein notorischer Lügner? Versucht er durch Unwahrheiten seine Position als Betriebsleiter zu halten oder will er meine Familie aus Boshaftigkeit Mobben?
Ist Herr Burghardt überhaupt in der Lage, die Geschäfte der Kurverwaltung weiterhin zu führen? Hier brauchte ich nicht einen Moment zu überlegen, denn Mobbing scheint im Eigenbetrieb „Kurverwaltung“ an der Tagesordnung zu sein. Wenn ein Betriebsleiter nicht einmal die einfachsten Dinge der Verwaltung beherrscht, kann er somit auch nicht den Aufgaben eines Betriebsleiters gewachsen sein.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie an die Worte des Bürgermeisters Herrn Schwarze in der Ostseezeitung vom 15.12.2011 erinnern.
Zitat:
Wenn in Einzelfällen allerdings Mitarbeiter ihren Aufgaben nicht gewachsen sind, müssen daraus Konsequenzen gezogen werden.

Ich hoffe, dass hieraus Konsequenzen für Herrn Burghardt entstehen, denn es wurden von ihm schon Mitarbeiter dieser Gemeinde für wesentlich geringere Fehler aus ihren Ämtern entfernt und müssen jetzt die Strassen von Trassenheide fegen.

Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen würden, wo meine Frau oder ich die Personalakte einsehen könnten. Wir lassen uns von Herrn Burghardt nicht weiterhin veralbern.

Mir freundlichen Grüßen



Steffan Brandenburg


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