Antrag zur Ausschreibung der Strandreinigung

#1 von T4[666] , 21.03.2012 19:23

Steffan Brandenburg Trassenheide 27.11.2011
Bahnhofstrasse 85
17449 Trassenheide




Gemeindvertretung
Trassenheide




Antrag auf Beschluss der Gemeindvertretung


Sehr geehrte Damen und Herren


Hiermit Beantragen wir, Herr Wolf Wagenbreth und Herr Steffan Brandenburg den Ausschluss des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Kurverwaltung Trassenheide Herrn Werner Burghardt zur Endgegenname so wie der Eröffnung der Ausschreibungsunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung der Strandreinigung der Gemeinde Trassenheide.


Begründung

Nach der Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Trassenheide sind dem Betriebsleiter Wertgrenzen gesetzt über die er entscheiden darf. Diese Wertgrenze wird im § 5 festgelegt.

§ 5 Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Betriebsleitung

(2) Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehören insbesondere Folgendes:
a.) die Führung der laufenden Geschäfte des Betriebes, wie:
- Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes
- innerbetrieblicher Personaleinsatz
- wirtschaftliche Führung des Betriebes
- Einkauf von regelmäßig benötigten Rohstoffen und Materialien
- die Anordnung und vertragliche Bindung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen unterhalb der in § 4 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide festgesetzten Wertgrenzen

Somit ist die Entscheidungsbefugnis unterhalb der Wertgrenze der Entscheidung des Hauptausschusses anzusetzen. Die Wertgrenze des Hauptausschuss wird im § 4 Der Hauptsatzung der Gemeinde Trassenheide wie folgt angesetzt.

§ 4 Aufgabenverteilung/Hauptausschuss

(3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze von 5 000 bis 20 000 Euro sowie bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer Wertgrenze von 1 000 bis 2 500 Euro pro Monat
2. bei überplanmäßige Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 10 % bis 20 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 5 000 bis 20 000 Euro sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 2 500 bis 10 000 Euro je Ausgabefall
3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken innerhalb einer Wertgrenze von 2 500 bis 10 000 Euro, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden bis zu 10 000 Euro sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 10 000 bis 50 000 Euro
4. über städtebauliche Verträge von 2 500 bis 10 000 Euro

Somit darf der Betriebsleiter des Eigenbetriebes der Gemeinde Trassenheide nur über jährliche Verträge entscheiden die unterhalb der Wertgrenze von 5,000€ für Verträge des Hauptausschusses liegen.
Der Wert der Verträge zur Strandreinigung der Gemeinde Trassenheide belief sich in den letzten Jahren zwischen 30,000 und 35,000€ und überschreitet bei weiten die Wertgrenze über die der Betriebsleiter entscheiden darf. Selbst der Hauptausschuss der Gemeinde Trassenheide darf nur bis 20,000€ über jährliche Verträge entscheiden und ist somit für das Entgegennehmen und Eröffnen der Ausschreibungsunterlagen nicht zuständig.

„Auch wenn der Betriebsleiter nur über die Vergabe des Auftrages entscheidet, so entscheidet er doch zugleich auch über den Wert (Preis) die diese Vergabe enthält und ist somit wegen der Wertgrenzenüberschreitung hierzu nicht berechtigt“.

Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A
(VOL/A)

§ 21
Inhalt der Angebote
1. (1) Die Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen.

Da die Wertgrenzen sowohl für den Betriebleiter als auch für den Hauptausschuss für einen Vertragsabschluss so wie Endgegennahme oder Eröffnung der Angebote bei einem Vertrag zu Strandreinigung bei weitem überschritten werden, ist hierfür nur die gesamte Gemeindvertretung zuständig.


Des weiteren bitten wir zu beachten, dass wir in diversen Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse, Ungereimtheiten zur Vergabe des letzten Auftrages aus dem Jahre 2008 der Strandreinigung angebracht haben.
Hierbei handelt es sich um die Vergabe einer Option der Verlängerung des Vertrages zwischen der Firma Meier und der Gemeinde Trassenheide für den es keinen Beschluss der Gemeindevertretung gibt. Selbst in den Ausschreibungsunterlagen die letztendlich zum Vertrag mit der Firma Meier führten, ist diese Option nicht angeführt was somit von uns als Unlauterer Wettbewerb gegenüber den anderen Teilnehmern dieser Ausschreibung angesehen wird. In wie weit die Ehefrau des Firmeninhabers, Frau Meier, die in allen Ausschüssen der Gemeindevertretung Trassenheide einen Sitz hat, involviert ist, muss innerhalb der Gemeindevertretung geklärt und veröffentlicht werden.
Hierzu ist die Antwort der Gemeindevertretung noch offen die unsere Entscheidung hinsichtlich einer strafrechtlichen Verfolgung der Frau Meier, des Herrn Burghardt, Herrn Schwarze und des Firmeninhabers Herrn Meier, beeinflussen wird und somit auch die Option der Veröffentlichung aller Fakten in den einschlägigen Presseorganen.

Bis zum heutigen Tag nicht beantwortet


Holzauge sei wachsam

T4[666]  
T4[666]
Beiträge: 390
Punkte: 1.506
Registriert am: 23.12.2011


   

Die schwarze Truppe macht Wahlwerbung
Antrag zur Nachzahlung der benutzten Strandfläche

Xobor Forum Software ©Xobor.de | Forum erstellen
Datenschutz