Der Eine zahlt, der Andere strahlt!

#1 von Kurdirektor , 20.03.2012 09:33

possenheide.de – jeden Tag eine neue Story!

Heute: Der Eine zahlt, der Andere strahlt!

Was ist der Unterschied zwischen Hundehalter Kleffo v. Bellmann und der Possenheider Strandreinigungsfirma?
Der Hundehalter zahlt, wenn er das Häuflein einbuddelt. Die heimischen Strandharker buddeln den Drümmel noch tiefer ein und kassieren ab.

Siehe Strand- und Badeordnung Possenheide, § 3 Abs. 2b.
- Insbesondere verboten sind das Wegwerfen, Liegenlassen und Vergraben von Hundekot und von Abfällen aller Art.

Lest einfach unser Schreiben an die Gemeinde, vom 24.11.2011, das natürlich bisher unbeantwortet ist. (unten)

Die genannte Ausschreibung ging zwischenzeitlich über die Bühne. Man hätte die Leistungsanforderung zu Gunsten höherer Effektivität ändern können. Aber wozu?

Possenheide.de schlägt vor: Aufnahme eines neuen Paragrafen in die örtliche Hauptsatzung.

§ 08-15
(1)Insbesondere ist es verboten, Schreiben an die Gemeinde zu richten, Vorschläge zu unterbreiten oder sich sonst wie kreativ einzubringen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit Missachtung, Diffamierung und Verleumdung bestraft

Possenheide.de – morgen geht´s weiter!

Thema: Der Kurdirektor und die Wahrheit Teil 3.

Diskutiert mit im Forum, bei www.possenheide.xobor.de

Es grüßen die Possen


Wir handeln aus Überzeugung!

Dateianlage:
TRASSEN 2011-16 Uneffektive Strandreinigung.pdf
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