Die Gemeinde antwortet nie!

#1 von Kurdirektor , 09.03.2012 23:33

Wolf Wagenbreth – Trampoline & Boote
Kampstrasse 8 D-17449 Seebad Trassenheide/Insel Usedom
Tel. D - 0172/3230063


Wolf Wagenbreth Kampstrasse 8 D-17449 Trassenheide








Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Schreiben vom Trassenheide

26. Okt. 2011

Keine Antworten auf Anträge, Beschwerden etc.
Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich darüber, dass ich auf diverse Anträge und Beschwerden keine Antwort erhalten habe.
Wie offenbar üblich wird weiterhin gegen die Kommunalverfassung MV verstoßen.
Das betrifft im Besonderen den § 14 Abs. 1 der KV-MV.

Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Schreiben bzw. Themen:

1. 14.9.2011 Antrag
Ausschluss des sachkundigen Bürgers Schimanski, Hans-Joachim aus der
Gemeindevertretung Trassenheide

2. 14.9.2011
Antrag auf Erweiterung der Hauptsatzung

3. 27.9.2011
Antrag auf Strafanzeige gem. § 186 und & 187 StGB gegen Christer Meyer

4. 20.10.2011

Bezug nehmend auf § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2a Anstrich 3 der Eigenbetriebssatzung Trassenheide und die Anlage zur Strandsondernutzungsgebührensatzung vom 26.09.2001 bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Es wird um Auskunft gebeten, warum die Firma Heine den Strand bewirtschaften darf, ohne Miete zu zahlen. Dieser Sachverhalt steht nicht im Einklang mit der Eigenbetriebssatzung und der Gebührensatzung Strand
2. Wie verhält es sich in diesem Fall mit den geforderten Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er in der Verfassung der BRD verankert ist? Die Firma Heine nutze ca. 100 qm Strandfläche ohne Miete zu Zahlen. Ich nutze im Jahr 2010 50 qm Strandfläche und zahlte 250 €. Laut dem bekannten Angebot der Gemeinde sollte ich ab 2012 für 200 qm Strandfläche 9000 € bezahlen.
3. Wie lässt sich die geforderte Miete von 3000 € in 2011 bzw. 9000 € für 2012 an Hand der Strandsondernutzungsgebührenordnung rechtfertigen.

Bezug nehmend auf § 3 Abs. 2 g und § 7 Abs. 1-3 der Strand- und Badeordnung bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Es wird um Auskunft gebeten, warum die Firma Meyer für 200 Strandkörbe eine Fläche von 6000 qm belegt? Zulässig sind max. 800 qm.
2. Warum muß die Firma Meyer nicht anteilig das an genutzter Fläche bezahlen, was tatsächlich genutzt wird?
3. Die Strandkörbe der Fa. Meyer stehen unmittelbar an den Dünenbegrenzungen, teilweise sogar in der Düne. Die im Frühjahr neu gestalteten Dünenbegrenzungen sind dadurch auf weiter Strecke verstört worden. Die Fa. Meyer verstößt hier gegen den § 3 Abs. 2 g der Strand- und Badeordnung. Warum wird das Seitens der Gemeinde zugelassen.

Bezug nehmend auf die Ausschreibung der Strandreinigung vom 22.09.2008 stelle ich die folgende Frage:

-Warum wurde mit der Firma Meyer ein Vertrag geschlossen, der länger ist, als in der
Ausschreibung vorgesehen?

Unter ausdrücklichen Hinweis auf § 14 Abs. 1 der KV-MV sehe ich der Beantwortung meiner Fragen und Anträge mit Interesse entgegen.

Hochachtungsvoll



Wolf Wagenbreth


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Mobbing ?
Wählergemeinschaft "Bündnis für Trassenheide in Auflösung ???

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