Hauptsatzung / Alt gegen Neu § 1

#1 von T4[666] , 19.08.2014 17:40

Vorwort:

Aus den bisherigen und den bestehenden Gesetzen der kommunalen Verfassung so wie aus den Hauptsatzungen und den daraus resultierenden Geschäftsordnungen, könnte man schließen, das diese im Grunde genommen nur zum Schutze der Verwaltung geschrieben wurden. Viele Auslegungen so wie Gesetzmaßnahmen schließen den einfachen Bürger in seinem Verständnis aus. Vielfach wird auf bestehende Gesetze innerhalb der § hingewiesen oder aber angenommen das Gesetzmäßigkeiten hinlänglich bekannt sein dürften. Der einfache Bürger der sich sonst mit diesen Gesetzen nicht auseinander setzt, ist mit der Auslegung der kommunalen Gesetzmäßigkeit überfordert. Diese Gelegenheit der neu zu fassenden kommunalen Gesetze sollte genutzt werden um auch den einfachsten Bürger die Möglichkeit zu geben alles und jedes zu verstehen.
Wir von der BiZ sind gewillt dies durchzusetzen.



Neue Fassung

Überarbeitetes
Muster einer Hauptsatzung für hauptamtlich verwaltete Gemeinden (hier mit Bezeichnung Stadt) (Stand: 5. Mai 2014)
Hauptsatzung der Gemeinde ……………… vom <Datum>
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom <Datum> und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1
Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel
(1) Die Stadt <Name> führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.
(2) Das Wappen zeigt < Bsp.: “einen von links nach rechts rankenden grünen Weinstock und einen nach links schauenden schwarzen Stier auf rotem Hintergrund“>.
(3) Als Flagge führt die Stadt <Bsp.: „die Farben grün und gelb, senkrecht gestreift und zeigt in der Mitte das Stadt-/Gemeindewappen“>.
(4) Das Dienstsiegel zeigt <das Stadt-/Gemeindewappen mit der Umschrift ...>.
(5) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Alte Fassung

Aktuelle Lesefassung
Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern(KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.M-V S. 777), wird nach Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vom11. Dezember 2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde, die keine Verletzung von Rechtsverstößengeltend gemacht hat, nachfolgende Neufassung der Hauptsatzungerlassen:

§ 1
Name/Wappen/Dienstsiegel
(1) Die amtsangehörige Gemeinde Ostseebad Trassenheide führt ein Wappen und ein Dienstsiegel.
(2) Das Wappen zeigt: “In Silber ein blauer Schildhauptpfahl, oben belegt mit einem silbernen Lachs, beseitet von zwei grünen Heidekrautstängeln mit je neun grünen Blättern und neun roten Blüten.“ (3)
Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und die Umschrift GEMEINDE OSTSEEBAD TRASSENHEIDE.
(4) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

Wie jeder bemerken wird, hat sich innerhalb des § 1 nichts weiter geändert.
Ein wenig suspekt ist die Verwedung des Dienstsiegels.
Das der Bürgermeister alleiniger Entscheider hierüber ist, macht doch etwas Nachdenklich.
Die Möglichkeit eines Missbrauchs ist hier gegeben


Holzauge sei wachsam

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zuletzt bearbeitet 20.08.2014 | Top

   

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