Ich klag mich tod

#1 von T4[666] , 03.04.2014 12:00

Freifahrtsschein für alle Gemeindevertreter?

Am 10.04.2014 findet wahrscheinlich die letzte Gemeindevertretersitzung dieser Legislaturperiode statt. Interessant hieran ist, die auf der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil befindlichen Tagesordnungspunkte.

Nichtöffentlicher Teil

12.
Beschluss zur Übernahme der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit.

13.
Beschluss zur Übernahme der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit.

14.
Beschluss zur Übernahme der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit.


15.
Beschluss zur Übernahme der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit.

Hierbei handelt es sich um die Verfahren von Frau Fisch, Frau Meyer, Herrn Schimanski und Herrn Schwarze. Sie alle wollen ihre Kosten für die verlorenen Prozesse von der Gemeinde erstattet haben.
Man kann es ja mal versuchen und laut Amt Usedom Nord besteht wohl eine Art Führsorgepflicht gegenüber diesen Leuten.
Soll heißen, das Amt muss sie Windeln und Pudern wenn sie Auaweh am Popo haben.

Bis auf Frau Fisch, dessen Berufungsprozess noch aussteht, haben alle anderen Protagonisten ihre Klagen verloren. Wir als Possen, würden ihr dringend raten, diese Klage zurück zu ziehen. Wird ihr ca. 2 500€ kosten der Spas.

Possenheide.de soll diese Leute beleidigt haben. Doch wo fängt eine Beleidigung eigentlich an?
Hierzu Dr. Jaspersen, Präsident des Landgerichts

Der Internetauftritt "possenheide.de" zielt darauf ab, die Arbeit der Gemeindevertreter und der Mitglieder in Ausschüssen in satirischer Form zu hinterfragen und zu kommentieren. Die in den Berichten scharfen und z.T. auch persönlich verletzenden Angriffe halten sich hierbei in den gesetzten Grenzen. Insbesondere die Verfügungsklägerin zu 1. (in diesem Falle Frau Meyer) muss sich als Gemeindevertreterin und politisch engagierte Bürgerin einer solchen Konfrontation stellen und diese hinnehmen. Keiner der Äußerungen lässt sich entnehmen, dass es allein darum gegangen sei, sie persönlich unabhängig von dem von ihr ausgeübten Amt zu schmähen und herabzusetzen.

Das sind klare und deutliche Worte die einer Kommentierung nicht bedürfen.

Noch einmal zur Führsorgepflicht.
Begründet wird dies vom Amt mit einem angeblichen Beschluss der Gemeindevertretung der explizit den Protagonisten den Weg der Klage empfohlen haben soll.
Schauen wir uns doch einmal diesen Beschluss an.


TOP 21
Beantragung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung über das zuständige Amtsgericht in Wolgast und Erstattung einer Strafanzeige im Hinblick auf die mehrfach erhobenen Beleidigungen und Verleumdungen Vorlage: GVTh/199/2013


Die Gemeindevertretung des Ostseebades Trassenheide beschließt

1. Die Beantragung einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung über das zu ständige Amtsgericht in Wolgast.

2. Die Erstattung einer Strafanzeige im Hinblick auf die mehrfach erhobenen Beleidigungen und Verleumdungen mit dem Inhalt, dass sowohl der Bürgermeister, der Kurdirektor, als auch die Gemeindevertreter der Lüge bezichtigt worden sind.

3. Das Amt soll prüfen, ob unter Einschaltung des Innenministeriums die Gemeinde, als auch die Gemeindevertreter geschützt werden können.

Nun die alles entscheidende Frage.
Wo steht, dass Frau Meyer, Frau Fisch, Herr Schimanski oder der Bürgermeister klagen sollen?
Und noch etwas:

Herr Schwarze erläutert, dass bereits drei private Klagen diesbezüglich laufen und
man gemeinschaftlich die beleidigenden und verleumdenden Veröffentlichungen
im Internet unterbinden muss.

Drei der Protagonisten haben also schon geklagt und wollen ihre Klage hiermit legalisieren. Eine gemeinschaftliche Klage ist laut der gesetzlichen Lage nicht möglich, denn grundsätzlich kann man in diesem Falle vor den Zivilgericht nur als Einzelkläger auftreten.
Somit ist dieser Beschluss hinfällig.

In der am 10.04.2014 stattfindenden Gemeindevertretersitzung soll nun der zweite Versuch gestartet werden diesen Leuten das Geld der verlorenen Prozesse zu kommen zu lassen.
Soll heißen, der Bürger dieser Gemeinde soll hierfür blechen.
Toll, ganz toll. Würde Herr Schwarze hierzu sagen.

Wir sehen dies als Freifahrtsschein für alle Gemeindevertreter an.
Sollte einem dieser „Vertreter“ die Nase eines Besuchers nicht passen und er sich von dessen Anwesenheit „beleidigt“ fühlen, kann er laut Auslegung der gesetzlichen Begebenheiten und auf Grund dieses Beschlusses, gegen diesen Bürger klagen.
Ob er dann verliert oder gewinnt ist hierbei völlig egal, sein Geld bekommt er trotzdem.

Deutschland einig Klageland.


Holzauge sei wachsam

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RE: Ich klag mich tod

#2 von Mister T , 04.04.2014 06:10

Ist nicht damals der Satz gefallen, "ich fühle mich in meiner PERSON beleidigt"? Person, nicht Gemeindevertreter. Die sollen ihre Klagewut schön selber zahlen.


bleibt stark

Mister T  
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Die Sauerei mit der Strandreinigung
Schimanski greift an - Die Klageschrift, Urteile etc.

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