Kommunalaufsicht antwortet Teil 1

#1 von Kurdirektor , 09.03.2012 22:08

Die Landrätin
des Landkreis Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde
17389 Anklam, Demminer Straße 71-1;1 17381 Anklam, Postfach 1151/1152
Amt, Zentralamt SG Kommunalaufsicht Auskunft: Frau Ring
Herrn
Gebaude; Hauptgebäude
W. Wagenbreth
ZilnmeL-, He
Kampstraße 8
Telefon, 03971/84168
17449 Ostseebad Trassenheide
Telefax: 03971/8498168 E-Mail: K.Ring@Landkreis-Qstvorpommern.net
Ihr lf~lchenlName Ihr Datum Mein Zeichen / Aktenzeichen Datum
28.07.2010 I.10.4-Ring!13059-095 15.08.2011

Ihre Bitte um Auskunft

Sehr geehrter Herr Wagenbreth,

Straftatbestände wären durch die Staatsanwaltschaft Stralsund zu ermitteln.
Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat der Bürgermeister gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu widersprechen. Neben dem ehrenamtlichen Bürgermeister ist auch der leitende Verwaltungsbeamte verpflichtet, einem rechtswidrigen Beschluss der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses zu widersprechen.
Rechtswidrige Beschlüsse und Anordnungen der Gemeinde können durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft und im Rahmen des Opportunitätsprinzips
ggf. geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen I,.,Auftrag
f/v.'L:.~-
Rilinger Sachgebiets eiterin
Telefon 038371/84-0 Fax 03971184-111 Sparkasse Vorpommem BLZ 150 505 00 Konlo 191


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Kommunalaufsicht antwortet Teil 2

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