Die manipolierte Niederschrift

#1 von T4[666] , 12.11.2012 16:39

Zu jeder Sitzung, ob Ausschuss oder Gemeindevertretersitzung, muss nach kommunalem Gesetz eine Niederschrift angefertigt werden. In der Geschäftsordnung der Gemeinden wird festgelegt, was inhaltlich in diesen Niederschriften festgehalten werden muss.
So sagt § 13 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Trassenheide aus:


§ 13
Niederschrift

(1) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:

a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung
b) Name der anwesenden und fehlenden Mitglieder der Gemeindevertretung
c) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenen Sachverständigen und Gäste
d) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
e) Feststellung der Beschlussfähigkeit
f) die Tagesordnung
g) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
h) Bericht des Bürgermeisters
i) Einwohnerfragestunde
j) Anfragen der Gemeindevertretungsmitglieder
k) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungen
l) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung
m) Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit
n) vom Mitwirkungsverbot betroffene Gemeindevertretungsmitglieder

Entscheidend für uns ist der Punkt i) Einwohnerfragestunde.
Bisher waren wir davon ausgegangen, dass die Protokollantin ihrer Aufgabe entsprechend, den sinngemäßen Inhalt der Anliegen der einzelnen Bürger der Gemeinde Trassenheide erfassen würde und diesen in der Niederschrift darstellt. Hieraus wird dann eine Abschrift angefertigt die den gleichen Inhalt der original Niederschrift besitzt und den Gemeindevertretern zur Abstimmung vorgelegt wird.
Doch wir wurden wieder einmal eines besseren belehrt. Hierzu muss man aber wissen was und wo zu eine Niederschrift da ist.

1. Die Rechtsgrundlage
Die Niederschrift dient im wesentlichen der Beurkundung gefasster Beschlüsse von kommunalen Gremien.
Zur Erstellung einer Niederschrift über die Ratssitzungen sind die Gemeinden durch die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, die zugleich nähere Regelungen über die an der Erstellung beteiligten Personen, den Mindestinhalt, die Form, die Unterrichtung der Sitzungsteilnehmer, die Behandlung von Einwendungen und teils auch die Information der Einwohner enthalten
(§ 8 MeVo – alle Regelungen sind der Geschäftsordnung überlassen 49 Abs).


Die über eine Ratssitzung geführte Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde im Sinne des §§ 415, 417 und 418 ZPO, die den vollen Beweis des beurkundeten Vorganges (§ 415 ZPO), ihres Inhaltes (§ 417 ZPO) und der darin bezeugten Tatsachen (§ 418 ZPO) begründet (vgl. VGH Mannheim, BWVP 1990, 237 = NVwZ-RR 1989, 153). Nach § 98 VwGO finden die genannten Vorschriften auch im Verwaltungsprozess entsprechende Anwendung. Eine förmlich zustande gekommene Niederschrift hat Urkundscharakter im Sinne der §§ 267, 271 und 272 StGB, so dass eine Fälschung durch Radieren, Ausstreichen, Überschreiben, Ändern usw. nach ihrer Unterzeichnung wie eine Falschbeurkundung strafbar ist.

Noch einmal:
Eine förmlich zustande gekommene Niederschrift hat Urkundscharakter im Sinne der §§ 267, 271 und 272 StGB, so dass eine Fälschung durch Radieren, Ausstreichen, Überschreiben, Ändern usw. nach ihrer Unterzeichnung wie eine Falschbeurkundung strafbar ist.


Kommen wir nun zum Fakt einer Niederschrift die diesen Ansprüchen in keiner Weise genügt und somit in den Bereich einer Straftat fällt.

In der Bauausschusssitzung vom 20.09.2012 waren einige Bürger der Gemeinde Trassenheide zu gegen. Unter anderen auch Herr Schaller, Betreiber der Feriensiedlung Theodor Fontane.
Er berichtete während der Bürgerfragestunde über den Umgang der Gemeinde mit seinem Grundstück vor der Ferienanlage und das diese ohne Genehmigung mit einer Strasse überbaut wurde. Ein Eilentscheid des Gerichtes hat der Gemeinde unter Androhung einer Geldstrafe von 25 000€ untersagt diesen Bau fort zu führen. Auch das es keine Einigung, die von Herrn Schaller angestrebt wird, zwischen der Gemeinde und ihm bis zum heutigen Tage gibt. (Hierzu liegen uns die Unterlagen vor und diese werden demnächst auch veröfftentlicht).

In der offiziellen Niederschrift zu dieser Sitzung ist nicht ein Wort des Herrn Schaller zu lesen, nicht einmal seine Anwesenheit ist aufgeführt.
Aus diesem Grund wandte ich mich an Herrn Krause (Leitender Verwaltungsbeamter Amt Usedom Nord) und bat ihm mir das Original so wie die Abschrift die den Gemeindevertretern zum Beschluss vorgelegt wird, als E-Mail zu zusenden.
Hier einmal der gesamte E-Mailverkehr.

October 23, 2012 11:03 AM
Subject: Sitzungsniederschrift
Sehr geehrter Herr Krause
Um uns einige Wege und unnötig Zeit zu ersparen, bitte ich Sie, mir die bestätigte Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 20.09.2012 als E-Mail zu übersenden. Interessant für mich, sind die Aufzeichnungen der Bürgerfragezeit, einmal als Handgeschriebene und auch als Druckfertige Ausführung.
Mit den Freundlichsten Grüßen und vielen Dank im voraus
Steffan Brandenburg

, 23 Oct 2012 15:25:59 +0200
Von: "S.Krause" <s.krause@amtusedomnord.de>
An: "steffan brandenburg" <steffan.brandenburg@gmx.de
Betreff: Re: Sitzungsniederschrift
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
das gewünschte Protokoll vom 20. September ist nach der Bestätigung am 18. Oktober seit dem heutigen Tag im Internet einsehbar. Die Handaufzeichnungen des Protokollanten kann ich Ihnen natürlich nicht zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Krause

: "S.Krause" <s.krause@amtusedomnord.de>
Sent: Tuesday, October 23, 2012 5:23 PM
Subject: Re: Sitzungsniederschrift
Sehr geehrter Herr Krause
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum es Ihnen nicht möglich ist, mir die handschriftliche Aufzeichnung aus der Bauausschusssitzung vom 20.09 zukommen zu lassen. Sie mögen hierfür Ihre Gründe haben. Somit muss ich um einen Termin zur Einsichtnahme der handschriftlichen Niederschrift der Bauausschusssitzung vom 20.09.2012 bitten.
Mit den freundlichsten Grüßen
Steffan Brandenburg

Thu, 25 Oct 2012 15:28:44 +0200
Von: "S.Krause" <s.krause@amtusedomnord.de>
An: "steffan brandenburg" <steffan.brandenburg@gmx.de>
Betreff: Re: Sitzungsniederschrift
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
die Handaufzeichnungen des Protokollanten dienen lediglich der Erstellung der Sitzungsniederschrift haben somit keinen amtlichen Charakter und sind auch nicht einsehbar.
Im Normalfall werden diese stichpunktartigen Aufzeichnungen auch spätestens nach der Bestätigung durch das entsprechende Gremium vernichtet. Ausschussvorsitzender und Protokollant bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit. Änderungen oder Ergänzungen sind nur noch im Rahmen der Bestätigung des Protokolls durch die Gremienmitglieder, in der Regel in der nachfolgenden Sitzung, möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Krause

Von: "steffan brandenburg" <steffan.brandenburg@gmx.de>
An: "S.Krause" <s.krause@amtusedomnord.de>
Betreff: Re: Sitzungsniederschrift
Datum: Thu, 25. Oct 2012 18:00:27
Volldarstellung
Sehr geehrter Herr Krause
Ich komme mir jetzt ein wenig veralbert vor.
Wie Sie sich vielleicht noch erinnern können, haben Herr Wagenbreth und ich schon einmal um Einsichtnahme der Protokolle des Ausschusses für Tourismus vom Jahre 2003 gebeten. Diese wurde uns von Ihnen im März diesen Jahres gewährt. Bei dieser Einsichtnahme wurden uns die original handschriftlichen Aufzeichnungen der Protokollanten vorgelegt. Somit entspricht Ihre Aussage, dass die handschriftlichen Protokolle, nach der Bestätigung durch die Gemeindevertreter, vernichtet werden, nicht der Wahrheit.
Zu Ihrer Information. Es liegen mir originale handgeschriebene Protokolle aus dem Jahren 2001 und 2002 mit den Unterschriften des Protokollanten und des Bürgermeisters vor.
Grundsätzlich gilt das handgefertigte Protokoll als das Original. Es werden nicht die Abschriften, die die Gemeindevertreter zur Bestätigung erhalten, durch die Bestätigung beglaubigt, sondern nur das Original. Auch wenn das Original nur als Stichpunktartiges Schreiben vorliegt, gilt dies als Original und darf unter keinen Umständen vernichtet werden.
Die über eine Gemeidevertreter oder Ausschusssitzung geführte Niederschrift ist im Sinne des §§ 415, 417 und 418 ZPO eine öffentliche Urkunde und nach § 29 Absatz 8 der Kommunalverfassung MV der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Somit möchte ich Sie noch einmal im Guten bitten, mir die Gelegenheit zur Einsichtnahme des original handgeschriebenen Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Bau, Ordnung und Verkehr der Gemeinde Trassenheide vom 20.09.2012, zu ermöglichen.
Mit den freundlichsten Grüßen
Steffan Brandenburg


Seit dem herrscht absolute Funkstille.
Doch was sagt uns der ganze Vorgang?
Wir als Possenheider denken, das die Schriftführerin die Niederschrift nach besten Gewissen und Wissen angefertigt hat, aber irgend jemandem diese Niederschrift in der Form nicht gefällt. Bei der Abschrift, der von der Schriftführerin angefertigten Niederschrift, wurden die unangenehmen Teile, der während der Sitzung von den Bürgern vorgetragenen Anliegen, einfach weggelassen. Im Falle es Herrn Schaller ging man sogar so weit, dass selbst seine Anwesenheit aus der Niederschrift entfernt wurde.

Zur Erinnerung:
Eine förmlich zustande gekommene Niederschrift hat Urkundscharakter im Sinne der §§ 267, 271 und 272 StGB, so dass eine Fälschung durch Radieren, Ausstreichen, Überschreiben, Ändern usw. nach ihrer Unterzeichnung wie eine Falschbeurkundung strafbar ist.

Somit stellt das Weglassen, der von Herrn Schaller vorgetragenen Anliegen, eine Strafbare Handlung dar. Nach dem wir Herrn Schaller über diesen Umstand berichteten, reagierte er sehr erbost und stellte uns den gesamten Schriftverkehr zwischen der Gemeinde und ihm so wie die Akten der gerichtlichen Entscheidung zur Verfügung.

Wir sind der Meinung, das der Umstand, das die Gemeinde einen Rechtsprozess gegen die Firma „Theodor Fontane“ verloren hat und somit 25 000€ aus dem Staatssäckel der Gemeinde Trassenheide zu zahlen sind, nicht der Öffentlichkeit bekannt werden sollte.

Dies würde doch an dem Ego eines Herrn Schwarze kratzen oder?

Das verwerflichste an dieser Sache ist aber, das selbst nach dem Herr Lüder als Gemeindevertreter auf diesen Umstand hinwies und verlangte diese Niederschrift in der Form nicht zu bestätigen, wurde die Niederschrift von den anderen Gemeindevertretern so wie berufenen Bürgern in der Sitzung vom 18.10.2012 mit einem Handzeichen bestätigt.

So langsam muss man sich fragen, was für Pfeifenköpfe haben wir in den Gemeinderat gewählt?


Holzauge sei wachsam

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zuletzt bearbeitet 13.11.2012 | Top

   

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