Wir haben keine Probleme

#1 von Mister T , 14.08.2013 07:53

die Arbeit des Bauausschusses durch den Hauptausschuss auszuhebeln ist die eine Sache. Grundlos den Sitzungen fern zu bleiben, so dass wichtige Themen nicht beschlussfähig sind, die Andere. So etwas geht gaaaar nicht. Die Räte dürfen laut Satzung nur aus wichtigem Grund mit Entschuldigung der jeweiligen Sitzung fern bleiben. Dafür könnte man sie sogar belangen, vor Allem bei wichtigen anstehenden Beschlüssen. Die Anträge, Sorgen und Nöte der Einwohner müssen ernst genommen, im Ausschuss diskutiert und dementsprechend beschlossen werden. Das ist die PFLICHT der Gemeindevertreter. Es ist ja nicht so, dass es sich bei den Anträgen um Stänkereien, Eigennutz und Wichtigtuereien handelt. Hier geht es um Strom und Geld sparen, Hochwasserschutz, anständige Strandanimationen für die der Urlauber Kurtaxe zahlen muss, bezahlbaren Wohnraum schaffen und und und. Das sind Probleme, die der Gemeinderat in Angriff nehmen muss.....und zwar zeitnah. Wissen es die Räte nicht besser, oder spielt hier Ignoranz eine entscheidende Rolle?


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RE: Wir haben keine Probleme

#2 von T4[666] , 14.08.2013 16:31

Es mag vielleicht in anderen Gemeinden so sein, dass Gemeindevertreter belangt werden können wenn sie den Sitzungen ohne Grund fern bleiben, hier nicht. Weder die Hauptsatzung, noch die Kommunalverfassung sagt hierzu etwas aus und wenn in den Verfassungen nichts festgelegt ist, braucht man das auch nicht machen oder kann es so auslegen wie man will.
Pflicht? Haben Gemeindevertreter irgendwelche Pflichten?
Schau einfach in die Satzungen, siehst du dort irgendwelche Pflichten?
Ich nicht!!
Bevor wir „Stänkerfritzen“ in die Sitzungen gingen, hat der Bürgermeister alles entschieden.
Jetzt sollen sie selbst arbeiten? Denkst du wirklich, dass sie, bis auf ein par Ausnahmen, den Arsch aus dem Sessel heben um sich um eine ordentliche Arbeit für die Gemeinde zu bemühen? Weit gefehlt.
Ich sehe immer noch den verzweifelten Blick der Tourismusvorsitzenden, der in die Runde seiner Mitstreiter blickte, um die Antwort auf seine Frage zu bekommen.
„Haben sich alle mit den Unterlagen beschäftigt und hat einer noch Fragen oder Zusätze hierzu?“
Die gesamte Belegschaft schaute mit gesenktem Blick auf den Tisch.
Einfach ein toller Anblick.
In diesem Augenblick habe ich mich gefragt:
Was machen die in der Gemeindevertretung, was wollen die da, schämen die sich nicht?
Doch denke ich, dass mit der Wahl zum Gemeindevertreter, für jeden ein Fell zu Recht geschneidert wird und zwar ein recht dickes.


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RE: Wir haben keine Probleme

#3 von Mister T , 14.08.2013 16:42

Doch..soviel ich weiß, steht das in der Komunalverfassung MV, dass ein Gemeindevertreter nicht einfach weg bleiben darf und sich den Sorgen und Nöten und Anträgen annehmen muss. Wie auch immer....da muss ich immer wieder fragen......warum sind die gewählt worden? So blind kann doch kein Bürger sein. Aus Sympatie? Aus Ignoranz??? Hauptsache es macht jemand? Das kann doch nicht sein.
§ 23 Komunalverfassung Meck Pom: Die Gemeindevertreter üben ihr Mandat
im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien,
nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung
aus. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen,
durch welche die Freiheit ihrer
Entschließungen beschränkt wird, nicht
gebunden. Die Gemeindevertreter sind zur
Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit
verpflichtet
, wenn sie nicht aus wichtigem
Grund verhindert sind. Sie können
auf ihr Mandat jederzeit durch schriftliche,
unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung verzichten.


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RE: Wir haben keine Probleme

#4 von Mister T , 14.08.2013 16:54


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RE: Wir haben keine Probleme

#5 von T4[666] , 14.08.2013 18:31

Die Gemeindevertreter sind zur
Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit
verpflichtet, wenn sie nicht aus wichtigem
Grund verhindert sind.

Hast du auch was gefunden was geschieht wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen?
Nein!
Denn es gibt kein Gestz das bestimmt was dann passiert.
Jeder Bürgermeister ist bestrebt seine Interessen durchzusetzen. Wenn nun ein Gemeindevertreter nicht mehr zur Sitzung erscheint, ist das eine Stimme weniger die gegen seine Interessen sprechen kann. Somit ist er überhaupt nicht daran interessiert, das dieser zur Sitzung erscheint.
Selbst in den Sitzungsprotokollen wird nicht einmal das unentschuldigte Fehlen vermerkt.
Somit wird der Öffentlichkeit vorgegaukelt das alles in besten Händen ist.


50. Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Ordnung und Verkehr der Gemeinde Trassenheide
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Ordnung und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes, Strandstraße 36, 17449 Trassenheide
Ort:


Zu Beginn der Sitzung sind 5 Bauausschussmitglieder anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.


Wo ist nun vermerkt wer fehlt und warum?


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RE: Wir haben keine Probleme

#6 von Mister T , 15.08.2013 06:50

also...dann lese mal den § 172 Ordnungsverstöße. Da haben wir es doch schon: Wenn das Fernbleiben eines Gemeindevertreters nicht im Protokoll aufgenommen wird, haben wir doch einen Verstoß gegen die Verfassung und wenn ein Gemeindevertreter unentschuldigt, ohne wichtigen Grund der Sitzung fern bleibt, kann das mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Dafür ist die Rechtsaufsichtsbehörde ( ab § 79 ) zuständig. Alles ist geregelt. Man muss die Paragraphen nur zur Anwendung bringen.


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